Art. 2

REG_2011_454 · über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems

Die Anwendung dieser TSI erfolgt in drei Phasen:
— einer ersten Phase, in der die detaillierten IT-Spezifikationen, die Governance und der Gesamtplan festgelegt werden (Phase 1),
— einer zweiten Phase zur Entwicklung des Datenaustauschsystems (Phase 2) und
— einer Schlussphase zur Einführung des Datenaustauschsystems (Phase 3).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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