Art. 5

REG_2011_454 · über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems

Die auf europäischer Ebene tätigen Fachverbände des Eisenbahnsektors nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) legen gemeinsam mit jeweils einem Vertreter der Fahrkartenverkäufer und der europäischen Fahrgäste die detaillierten Spezifikationen, die Governance und den Gesamtplan gemäß Anhang I Abschnitt 7 fest und übermitteln sie spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung dieser Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union der Kommission.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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