ErwGr. 3

REG_2011_460 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Höchstgehalts an Rückständen von Chlorantraniliprol (DPX E-2Y45) in oder auf Karotten

Die Behörde hat die von Frankreich vorgelegte Risikobewertung geprüft, insbesondere auf die Risiken für Verbraucher und gegebenenfalls für Tiere. Die Behörde gab eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu dem vorgesehenen Rückstandshöchstgehalt (3) ab. In dieser Stellungnahme hielt die Behörde die vorgeschlagenen Rückstandshöchstgehalte, basierend auf einer Bewertung der Exposition für 27 spezifische europäische Verbrauchergruppen, im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit für annehmbar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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