ErwGr. 5

REG_2011_494 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII (Cadmium)

Die europäische Risikobewertung von Cadmium (4) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (5) wurde 2007 abgeschlossen. Am 14. Juni 2008 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über die Ergebnisse der Risikobewertung und über die Risikobegrenzungsstrategien für die Stoffe Cadmium und Cadmiumoxid (6), in der eine Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Cadmium in Loten und Schmuck empfohlen wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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