ErwGr. 11

REG_2011_513 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

Im Bereich der Ratingagenturen sollte die ESMA der Kommission Entwürfe technischer Regulierungsstandards für die Angaben, die Ratingagenturen in ihrem Antrag auf Registrierung machen müssen, für die Informationen, die Ratingagenturen für den Antrag auf Zertifizierung und für eine Bewertung ihrer systemischen Bedeutung für die Finanzstabilität bzw. Integrität der Finanzmärkte vorlegen müssen, für die Präsentation der Angaben, einschließlich Struktur, Format, Methode und Berichterstattungszeitraum, die Ratingagenturen für die Bewertung, ob die Ratingmethoden die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 erfüllen, offenzulegen haben, sowie für Inhalt und Format der periodischen Übermittlung von Ratingdaten, zu der die Ratingagenturen für die Zwecke der laufenden Beaufsichtigung durch die ESMA aufzufordern sind, unterbreiten. Die Kommission sollte diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 billigen, um ihnen verbindliche Rechtswirkung zu verleihen. Bei der Erstellung ihrer Entwürfe technischer Regulierungsstandards sollte die ESMA die bereits vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden aufgestellten Leitlinien berücksichtigen und sie, wenn dies zweckmäßig und erforderlich ist, im Hinblick auf den Inhalt der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 aktualisieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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