ErwGr. 1

REG_2011_537 · über den Mechanismus für die Zuweisung der Quoten der für Labor- und Analysezwecke in der Union zugelassenen geregelten Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

Der Mechanismus für die Zuweisung der Mengen geregelter Stoffe, die für Labor- und Analysezwecke zugelassen sind, sollte gewährleisten, dass die Menge, die jährlich im Rahmen von Lizenzen einzelner Hersteller und Einführer vergeben wird, 130 % des Jahresdurchschnitts der berechneten Menge geregelter Stoffe, die für den Hersteller oder Einführer für wesentliche Labor- und Analysezwecke im Zeitraum 2007-2009 lizenziert wurden, nicht überschreitet und dass die im Rahmen von Lizenzen, einschließlich der Lizenzen für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009, zulässige Jahresgesamtmenge 110 nach ihrem Ozonabbaupotenzial (ozone depleting potential, „ODP“) gewichtete Tonnen nicht überschreitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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