ErwGr. 3

REG_2011_537 · über den Mechanismus für die Zuweisung der Quoten der für Labor- und Analysezwecke in der Union zugelassenen geregelten Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

Die Differenz gegenüber der Höchstmenge von 110 ODP-gewichteten Tonnen (32 756,819 ODP-gewichtete Kilogramm) sowie die Mengen, für die die Unternehmen, die im Zeitraum 2007-2009 über eine Herstellungs- oder Einfuhrlizenz verfügten, keine Meldung eingereicht haben, sollte Unternehmen zugewiesen werden, denen im Zeitraum 2007-2009 keine Produktions- oder Einfuhrlizenzen erteilt wurden. Der Zuweisungsmechanismus sollte gewährleisten, dass alle Unternehmen, die eine neue Quote beantragen, einen angemessenen Anteil der zuzuweisenden Mengen erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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