ErwGr. 13

REG_2011_566 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge

Zwar sollten Fahrzeughersteller aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht gezwungen werden, Daten über Veränderungen an Einzelfahrzeugen bei Dritten einzuholen, nur um der Verordnung (EG) 715/2007 und ihren Durchführungsrechtsakten genüge zu tun; gleichwohl sollten unabhängige Marktteilnehmer jene aktualisierten Daten über Fahrzeugbauteile erhalten, die auch autorisierten Händlern und Reparaturbetrieben zur Verfügung stehen, so dass ein wettbewerbsorientierter Markt für Reparatur und Wartung gewährleistet werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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