ErwGr. 15

REG_2011_566 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge

Werden Reparatur- und Wartungsinformationen vom Fahrzeughersteller in einer eigenen zentralen Datenbank gespeichert und nicht mehr in physischer Form im Fahrzeug derart aufbewahrt, dass die Fahrzeughalter sie unabhängigen Reparaturbetrieben zugänglich machen können, damit diese die Informationen über ausgeführte Reparatur- und Wartungsarbeiten eintragen können, müssen diese Aufzeichnungen — sofern die Fahrzeughalter einverstanden sind — auch unabhängigen Reparaturbetrieben zugänglich sein, damit diese die Aufzeichnungen ebenfalls mit Informationen über die ausgeführten Arbeiten vervollständigen können und damit die Fahrzeughalter den Nachweis über sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten mit einem einzigen Dokument erbringen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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