ErwGr. 7

REG_2011_574 · zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Nitrit, Melamin, Ambrosia spp. und der Verschleppung bestimmter Kokzidiostatika und Histomonostatika sowie zur Konsolidierung der Anhänge I und II derselben

Die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach und grundlegend angepasst. Diese Anhänge sollten daher konsolidiert werden. Zur Verbesserung der Klarheit und Lesbarkeit dieser Anhänge empfiehlt es sich, sie neu zu strukturieren und die Terminologie zu vereinheitlichen. Da die in den Anhängen enthaltenen Bestimmungen unmittelbar gelten und in allen ihren Teilen verbindlich sind, sollten die Anhänge durch eine Verordnung festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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