ErwGr. 9

REG_2011_582 · zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und zur Änderung der Anhänge I und III der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

In Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 sollten Anforderungen für die Festlegung von Verschlechterungsfaktoren zur Überprüfung der Dauerhaltbarkeit von Motorsystemen festgelegt werden. Vorbehaltlich der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung über Methoden für die Alterungsprüfung von Motorsystemen auf dem Prüfstand sollte die Kommission ferner die Befugnis erhalten, die Vorschriften für die Festlegung von Verschlechterungsfaktoren zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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