Art. 10 – Methodikhandbuch

REG_2011_692 · über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates

Die Kommission (Eurostat) erstellt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein Methodikhandbuch, das regelmäßig aktualisiert wird und Leitlinien zu den gemäß dieser Verordnung erstellten Statistiken enthält, einschließlich der Definitionen für die Merkmale der verlangten Daten und der gemeinsamen Standards zur Sicherung der Datenqualität.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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