Art. 8 – Datenquellen

REG_2011_692 · über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates

Was die Grundlage für die erhobenen Daten anbelangt, so treffen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen, die sie für geeignet halten, um die Qualität der Ergebnisse zu wahren. Die Mitgliedstaaten können die erforderlichen statistischen Daten durch eine Kombination der folgenden Quellen beschaffen:
a)Erhebungen, bei denen die Meldeeinheiten zu zeitnahen, genauen und vollständigen Angaben verpflichtet sind,
b)sonstige geeignete Quellen, einschließlich Verwaltungsdaten, sofern diese von hinreichender Aktualität und Relevanz sind,
c)geeignete statistische Schätzverfahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 8 REG_2011_692 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 8 REG_2011_692 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.