ErwGr. 8

REG_2011_692 · über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates

Dank des Sozialtourismus kann beinahe jeder am Tourismus teilnehmen; darüber hinaus erleichtert der Sozialtourismus nicht nur die Entwicklung spezifischer lokaler Wirtschaftstätigkeiten, sondern kann auch zur Bekämpfung der Saisonabhängigkeit, zur Stärkung des Begriffs der europäischen Bürgerschaft sowie zur Förderung der regionalen Entwicklung beitragen. Damit die Kommission bewerten kann, welche Bevölkerungs- und Altersgruppen am Tourismus teilnehmen und die Programme der Union im Bereich des Sozialtourismus überwachen kann, benötigt sie regelmäßige Daten über die Teilnahme dieser Gruppen am Tourismus und ihr Verhalten in diesem Bereich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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