ErwGr. 9

REG_2011_692 · über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates

Ein anerkannter Rahmen auf Unionsebene kann helfen, zuverlässige, ausführliche und vergleichbare Daten zu gewährleisten, die wiederum eine angemessene Beobachtung von Struktur und Entwicklung des touristischen Angebots und der touristischen Nachfrage ermöglichen. Die hinreichende Vergleichbarkeit der Methodik, der Definitionen und des Programms statistischer Daten und Metadaten auf Unionsebene ist von wesentlicher Bedeutung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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