ErwGr. 5

REG_2011_749 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält bestimmte Vorschriften für die Drucksterilisierung und sieht vor, dass Durchführungsmaßnahmen für andere Verarbeitungsverfahren erlassen werden, die auf tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte anzuwenden sind, damit bei der Verwendung oder Beseitigung solcher Produkte keine inakzeptablen Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier auftreten. Dementsprechend sind in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 Standard-Verarbeitungsmethoden für Verarbeitungsanlagen und bestimmte andere Anlagen und Betriebe festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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