ErwGr. 1

REG_2011_794 · zur Genehmigung von Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Parmigiano Reggiano (g. U.))

Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Italiens auf Genehmigung von Änderungen der Spezifikation der Bezeichnung „Parmigiano Reggiano“ im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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