ErwGr. 2

REG_2011_794 · zur Genehmigung von Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Parmigiano Reggiano (g. U.))

Belgien, Dänemark und der Verband der Käse-Importeure mit Sitz in Basel (Schweiz) haben gegen die Eintragung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch erhoben. Die Einsprüche Belgiens und Dänemarks wurden gemäß Artikel 7 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstaben a und c der genannten Verordnung für zulässig befunden. Der Einspruch des Verbandes der Käse-Importeure wurde für unzulässig erklärt, weil er nach der gesetzten Frist übermittelt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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