ErwGr. 11

REG_2011_794 · zur Genehmigung von Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Parmigiano Reggiano (g. U.))

Es ist jedoch allgemein bekannt, dass es tatsächlich außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets Unternehmen gibt, die im Bereich der Portionierung und/oder Verpackung von Käse mit der Bezeichnung „Parmigiano Reggiano“ tätig sind. Laut Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 kann in diesem Fall eine Übergangszeit von höchstens fünf Jahren festgesetzt werden, sofern ein Einspruchsverfahren für zulässig erklärt wurde, weil sich die Eintragung des vorgeschlagenen Namens nachteilig auf das Bestehen von Erzeugnissen auswirken würde, die zum Zeitpunkt der in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung genannten Veröffentlichung seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig vermarktet werden. Insbesondere in Anbetracht der laufenden vertraglichen Verpflichtungen und der Notwendigkeit einer allmählichen Anpassung der Märkte aufgrund der Änderung der Spezifikation für die Bezeichnung „Parmigiano Reggiano“ sollte eine einjährige Übergangszeit für Marktteilnehmer vorgesehen werden, die nicht in dem in der Spezifikation der Bezeichnung „Parmigiano Reggiano“ abgegrenzten geografischen Gebiet niedergelassen sind, sofern sie die Portionierungs- und Verpackungsvorgänge für die Käsesorte „Parmigiano Reggiano“ außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets vor dem 16. April 2009 seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig durchgeführt haben. Die Dauer dieser Übergangszeit entspricht derjenigen, die Italien den Marktteilnehmern einräumt, die in seinem Hoheitsgebiet, aber außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets Portionierungs- und Verpackungsvorgänge durchführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 REG_2011_794 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 REG_2011_794 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.