Art. 1

REG_2011_977 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)

In Anhang VII Nummer 9 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 werden folgende Gedankenstriche angefügt:
„— Sind alle in Artikel 5 Absatz 1 der VIS-Verordnung aufgeführten Daten im Visa-Informationssystem gespeichert, wird folgender Vermerk hinzugefügt: ‚VIS‘.
— Sind nur die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b der VIS-Verordnung aufgeführten Daten im Visa-Informationssystem gespeichert, nicht aber die Daten gemäß Buchstabe c desselben Absatzes, weil die Erfassung der Fingerabdrücke in der betreffenden Region nicht zwingend war, wird folgender Vermerk hinzugefügt: ‚VIS 0‘.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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