Art. 2

REG_2011_977 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem in Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 genannten Zeitpunkt.
Sie tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Erhebung und Übermittlung der in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 genannten Daten für alle Anträge in der letzten Region, in dem das VIS in Betrieb genommen wird, gemäß einem Beschluss der Kommission nach Maßgabe von Artikel 48 Absatz 3 der VIS-Verordnung zwingend wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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