ErwGr. 9

REG_2011_977 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)

Da mit der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 der Schengen-Besitzstand weiterentwickelt wird, beschloss Dänemark in Anwendung des Artikels 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beziehungsweise Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks, jene Schengen-Vorschriften in innerstaatliches Recht zu übernehmen. Dänemark ist daher völkerrechtlich zur Durchführung dieser Verordnung verpflichtet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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