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REG_2011_978 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid, Biphenyl, Captan, Chlorantraniliprol, Cyflufenamid, Cymoxanil, Dichlorprop-P, Difenoconazol, Dimethomorph, Dithiocarbamate, Epoxiconazol, Ethephon, Flutriafol, Fluxapyroxad, Isopyrazam, Propamocarb, Pyraclostrobin, Pyrimethanil und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich Captan wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Aprikosen, Pfirsichen und Pflaumen gestellt. Bezüglich Cymoxanil wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Spinat gestellt. Bezüglich Chlorantraniliprol wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Blumenkohl und anderen Blumenkohlen sowie Bohnen mit Hülsen gestellt. Bezüglich Dichlorprop-P wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Orangen sowie bei Nieren und Leber gestellt; hierbei wurden bestehende Verwendungen bei an Wiederkäuer verfüttertem Getreide und Gras berücksichtigt. Bezüglich Cyflufenamid wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Äpfeln, Birnen, Tafel- und Keltertrauben, Schlangengurken, Zucchini und Melonen gestellt. Bezüglich Difenoconazol wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Mangold, Artischocken, Broccoli, Kardonen und Erdbeeren gestellt. Bezüglich Dimethomorph wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Orangen, Kraussalat, Kresse, Barbarakraut, Rotem Senf sowie Blättern und Keimen der Brassica gestellt. Bezüglich Dithiocarbamaten wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Rettich gestellt. Bezüglich Epoxiconazol wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei bestimmten Getreiden und bei Nieren und Milch gestellt; hierbei wurden Verwendungen bei an Wiederkäuer verfüttertem Getreide berücksichtigt. Bezüglich Spirotetramat wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei frischen Kräutern gestellt. Bezüglich Propamocarb wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Porree, Spinat, Chicorée und Feldsalat gestellt. Bezüglich Pyraclostrobin wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Zitrusfrüchten, Erdnüssen, Baumwollsamen, Leinsamen, Mohnsamen, Sesamsamen, Rapssamen, Senfkörnern, Saflor, Borretsch, Leindotter, Rizinusbohnen, Sonnenblumenkernen und Sojabohnen gestellt. Bezüglich Pyrimethanil wurde ein solcher Antrag für die Verwendung bei Kopfsalat und Kraussalat gestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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