ErwGr. 5

REG_2011_978 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid, Biphenyl, Captan, Chlorantraniliprol, Cyflufenamid, Cymoxanil, Dichlorprop-P, Difenoconazol, Dimethomorph, Dithiocarbamate, Epoxiconazol, Ethephon, Flutriafol, Fluxapyroxad, Isopyrazam, Propamocarb, Pyraclostrobin, Pyrimethanil und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich Chlorantraniliprol wurde ein solcher Antrag gestellt, um die geltenden RHG für Orangen aus Brasilien und Südafrika, Tafel- und Keltertrauben sowie Rettich aus den Vereinigten Staaten und Strauchbeerenobst, Heidelbeeren und Cranbeeren aus Kanada und den Vereinigten Staaten zu erhöhen. Bezüglich desselben Wirkstoffs wurde ein solcher Antrag gestellt, um die geltenden RHG für Reis sowie Fleisch, Leber, Nieren und Milch von Wiederkäuern und Eier aus den Vereinigten Staaten zu erhöhen; hierbei wurden bestehende Verwendungen bei an die betreffenden Tiere verfütterten Produkten berücksichtigt. Bezüglich Flutriafol wurde ein solcher Antrag gestellt, um den geltenden RHG für Sojabohnen aus den Vereinigten Staaten zu erhöhen. Bezüglich Isopyrazam wurde ein solcher Antrag gestellt, um den geltenden RHG für Bananen aus Mittelamerika zu erhöhen. Bezüglich Fluxapyroxad wurde ein solcher Antrag gestellt, um die geltenden RHG für Kernobst, Steinobst (Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen, Aprikosen und Nektarinen), Kartoffeln, andere Wurzelgemüse, Zwiebelgemüse, Zuckermais, Kohlgemüse, Blattgemüse und frische Kräuter, Erbsen und Bohnen mit und ohne Hülsen, Hülsenfrüchte (getrocknet), Ölsaaten, Getreide (Weizen, Triticale, Roggen, Gerste, Hafer, Mais und Sorghum) und Zuckerrüben sowie für Fett, Leber, Eier und Milch aus den Vereinigten Staaten, Kanada und Brasilien zu erhöhen; hierbei wurden Verwendungen bei an zur Lebensmittelerzeugung gehaltenen Tiere verfüttertem Getreide berücksichtigt. In all diesen Fällen müssen höhere RHG festgelegt werden, damit Handelshemmnisse bei der Einfuhr der betreffenden Produkte vermieden werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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