ErwGr. 26

REG_2012_1024 · über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission („IMI-Verordnung“)

Die betroffenen Personen sollten darüber unterrichtet werden, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des IMI verarbeitet werden und dass sie im Einklang mit dieser Verordnung und den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Daten haben sowie das Recht, unrichtige Daten berichtigen und unrechtmäßigerweise verarbeitete Daten löschen zu lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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