Art. 16 – Finanzierung anderer europäischer Organisationen durch die Union

REG_2012_1025 · zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Finanzierung durch die Union kann den europäischen Organisationen von Interessenträgern, die die Anforderungen gemäß Anhang III dieser Verordnung erfüllen, für folgende Tätigkeiten gewährt werden:
a)Funktionsweise dieser Organisationen und ihre Tätigkeiten in Bezug auf die europäische und internationale Normung, einschließlich der Erledigung der fachspezifischen Arbeit und der Bereitstellung von Informationen an Mitglieder und interessierte Kreise;
b)Bereitstellung von juristischem und technischem Fachwissen – einschließlich Studien – im Zusammenhang mit der Bewertung des Bedarfs an und der Erarbeitung von europäischen Normen und Dokumenten der europäischen Normung sowie Fortbildung für Sachverständige;
c)die Teilnahme an der fachspezifischen Arbeit in Bezug auf die Entwicklung und Überarbeitung von europäischen Normen und Dokumenten der europäischen Normung, wenn sie für die Unterstützung von Rechtsvorschriften und den politischen Maßnahmen der Union erforderlich sind;
d)die Förderung europäischer Normen und von Dokumenten der europäischen Normung sowie Informationen für interessierte Kreise, einschließlich KMU und Verbraucher, über Normen und deren Anwendung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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