Art. 25 – Überprüfung

REG_2012_1025 · zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Kommission bewertet bis 2. Januar 2015 die Auswirkungen des in Artikel 10 vorgesehenen Verfahrens auf den Zeitbedarf für die Erteilung von Normungsaufträgen. Die Kommission legt die Ergebnisse der Bewertung in einem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat vor. Dem Bericht wird gegebenenfalls ein Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung beigefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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