Art. 26 – Änderungen

REG_2012_1025 · zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Folgende Bestimmungen werden gestrichen: a) Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 89/686/EWG; b) Artikel 5 der Richtlinie 93/15/EWG; c) Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 94/9/EG; d) Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 94/25/EG; e) Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 95/16/EG; f) Artikel 6 der Richtlinie 97/23/EG; g) Artikel 14 der Richtlinie 2004/22/EG; h) Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 2007/23/EG; i) Artikel 7 der Richtlinie 2009/23/EG; j) Artikel 6 der Richtlinie 2009/105/EG. Verweise auf diese gestrichenen Bestimmungen gelten als Verweise auf Artikel 11 dieser Verordnung.
(2)Die Richtlinie 98/34/EG wird wie folgt geändert: a) Artikel 1 Absätze 6 bis 10 werden gestrichen; b) die Artikel 2, 3 und 4 werden gestrichen; c) in Artikel 6 Absatz 1 wird folgender Wortlaut gestrichen: „mit den Vertretern der in den Anhängen I und II aufgeführten Normungsgremien“; d) in Artikel 6 Absatz 3 wird der erste Gedankenstrich gestrichen; e) in Artikel 6 Absatz 4 werden die Buchstaben a, b und e gestrichen; f) Artikel 7 erhält folgende Fassung: „Artikel 7 Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission gemäß Artikel 8 Absatz 1 sämtliche Aufträge an Normungsorganisationen zur Ausarbeitung technischer Spezifikationen oder einer Norm für bestimmte Erzeugnisse zwecks Festlegung einer technischen Vorschrift für diese Erzeugnisse in Form von Entwürfen technischer Vorschriften und geben dabei die Gründe der Festlegung an.“; g) Artikel 11 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union jährliche Statistiken über die eingegangenen Notifizierungen.“; h) die Anhänge I und II werden gestrichen. Verweise auf diese gestrichenen Bestimmungen gelten als Verweise auf diese Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang IV dieser Verordnung zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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