Art. 6 – Zugang von KMU zu Normen

REG_2012_1025 · zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Die nationalen Normungsorganisationen fördern und erleichtern den Zugang von KMU zu Normen und Prozessen der Erarbeitung von Normen, um ein höheres Maß an Beteiligung am Normungssystem zu erreichen, beispielsweise durch a) die Angabe der Normungsvorhaben in ihrem jährlichen Arbeitsprogramm, die für KMU von besonderem Interesse sind; b) die Gewährung des Zugangs für KMU zu Normungstätigkeiten, ohne sie zur Mitgliedschaft in einer nationalen Normungsorganisation zu verpflichten; c) den freien Zugang oder die Gewährung von Sondertarifen bezüglich der Beteiligung an Normungstätigkeiten; d) den freien Zugang für KMU zu Normentwürfen; e) die kostenlose Bereitstellung von Kurzfassungen von Normen auf ihren Websites; f) Sondertarife für die Bereitstellung von Normen oder Normenpakete zu ermäßigten Preisen.
(2)Die nationalen Normungsorganisationen tauschen sich über bewährte Verfahren zur stärkeren Beteiligung von KMU an Normungstätigkeiten und zur Ausweitung und Erleichterung der Anwendung von Normen durch KMU aus.
(3)Die nationalen Normungsorganisationen übermitteln den europäischen Normungsorganisationen jährlich Berichte über ihre Tätigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 sowie über alle weiteren Maßnahmen, die der Verbesserung der Bedingungen für die Nutzung von Normen durch KMU und für deren Beteiligung am Prozess der Erarbeitung von Normen dienen. Die nationalen Normungsorganisationen veröffentlichen diese Berichte auf ihren Websites.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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