ErwGr. 1

REG_2012_1040 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates in Bezug auf die Ausnahme bestimmter Gruppen von Fischereifahrzeugen von der Fischereiaufwandsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 des Rates in Bezug auf bestimmte Fangmöglichkeiten

Die Bewertung des Heringsbestands in der Irischen See für 2011 basierte lediglich auf einer Bewertung der voraussichtlichen Bestandsentwicklung und es wurde eine verringerte vorsorgliche zulässige Gesamtfangmenge (TAC) angenommen. Durch die anschließende 2012 erfolgte Festlegung von Richtwerten für diesen Bestand konnte das Bewertungsverfahren verbessert werden und es kann nun eine Fangprognose vorgelegt werden, die auf dem Konzept des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) beruht. Der wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Fischereiausschuss (STECF) wurde ersucht, zu einer rückwirkenden Erhöhung der Fangmöglichkeiten für diesen Bestand Stellung zu nehmen und die Auswirkungen einer solchen Erhöhung auf das wissenschaftliche Gutachten für 2013 zu erklären. Aufgrund der Analyse des STECF kann eine Erhöhung der für 2012 festgelegten Fangmöglichkeiten beschlossen werden, sofern die TAC für 2013 entsprechend überprüft wird, um eine fischereilichen Sterblichkeit auf MSY-Niveau beizubehalten. Die Verordnung (EU) Nr. 43/2012 des Rates vom 17. Januar 2012 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe im Jahr 2012 für bestimmte, nicht über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen (1) sollte entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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