ErwGr. 1

REG_2012_1047 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 in Bezug auf die Liste der nährwertbezogenen Angaben

Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 legt fest, dass nährwertbezogene Angaben über Lebensmittel nur gemacht werden dürfen, wenn sie im Anhang jener Verordnung aufgeführt sind, in dem auch die Verwendungsbedingungen für solche Angaben festgelegt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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