ErwGr. 3

REG_2012_1047 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 in Bezug auf die Liste der nährwertbezogenen Angaben

Salz wird traditionell als Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker verwendet. Da neue Technologien zur Verfügung stehen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Salz mittlerweile allgemein anerkannt sind, bemühen sich die Hersteller, immer mehr Produkte — soweit technisch möglich — ohne Zusatz von Salz herzustellen. Die Angabe, dass einem Lebensmittel kein Kochsalz/Natrium zugesetzt wurde, ist jedoch derzeit nicht zulässig. Da solche Innovationen jedoch mit Blick auf die öffentliche Gesundheit gefördert werden sollten, sollten die Hersteller die Möglichkeit erhalten, die Verbraucher über diesen speziellen Aspekt des Produktionsprozesses zu informieren. Um jedoch die Nutzung einer solchen Angabe bei Lebensmitteln mit natürlich hohem Natriumgehalt zu vermeiden, sollte sie nur bei natriumarmen Lebensmitteln verwendet werden dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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