ErwGr. 5

REG_2012_1166 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Dimethyldicarbonat (E 242) in bestimmten alkoholischen Getränken

Dimethyldicarbonat (E 242) wird für kaltsterilisierte Getränke verwendet. Es wirkt gegen Pilze und Bakterien und ist insbesondere zweckmäßig zur Begrenzung der Pasteurisierung. Somit können Getränke wirksam konserviert werden, ohne dass sich ihr Aroma und ihr Geschmack verändern. Außerdem ist eine begrenzte Pasteurisierung kostenwirksamer und umweltfreundlicher. Der Stoff ist derzeit zur Verwendung in mehreren Kategorien alkoholischer und alkoholfreier Getränke zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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