ErwGr. 6

REG_2012_1166 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Dimethyldicarbonat (E 242) in bestimmten alkoholischen Getränken

Dimethyldicarbonat (E 242) wurde zuletzt 2001 (3) vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel bewertet. Der Stoff gilt als toxikologisch unbedenklich, da er bei einer Verwendungsmenge von 250 mg/l instabil ist und in Stoffe zerfällt, deren Rückstände als harmlos gelten. Dies bedeutet, dass seine Verwendung keine Gefahr für die Gesundheit birgt. Daher sollte die Verwendung von Dimethyldicarbonat (E 242) zur Konservierung aller Produkte der Kategorie 14.2.8 („Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %“) zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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