ErwGr. 2

REG_2012_1179 · mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Bruchglas gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind

Berichten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission zufolge besteht ein Markt für und eine Nachfrage nach Bruchglas, das als Ausgangsstoff für die Glasherstellung verwendet wird. Bruchglas sollte daher hinreichend rein sein und den einschlägigen, von der glasherstellenden Industrie festgelegten Normen oder Vorgaben entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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