ErwGr. 8

REG_2012_1217 · über die Zuteilung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union

Um für die Wirtschaftsbeteiligten Rechtssicherheit und rechtliche Kontinuität zu gewährleisten, sollten die neuen, nach dieser Verordnung zu erlassenden Durchführungsrechtsakte die Rechtswirkungen der nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 498/2012 bereits getroffenen Übergangsmaßnahmen aufrechterhalten. Diese Übergangsmaßnahmen sollten anschließend so behandelt werden, als seien sie gemäß den entsprechenden Bestimmungen dieser neuen Durchführungsrechtsakte getroffen worden —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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