ErwGr. 17

REG_2012_236 · über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps

Die Definition von Leerverkäufen sollte nicht Rückkaufvereinbarungen zwischen zwei Parteien einbeziehen, bei denen die eine Partei der anderen ein Wertpapier zu einem festgesetzten Preis und mit der Zusage verkauft, es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem ebenfalls festgesetzten Preis zurückzukaufen; ebensowenig sollten Derivatekontrakte einbezogen werden, bei denen vereinbart wird, Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt zu einem festgesetzten Preis zu verkaufen. Die Definition sollte nicht die Übertragung von Wertpapieren im Rahmen einer Wertpapierleihe-Vereinbarung einbeziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 17 REG_2012_236 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 17 REG_2012_236 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.