ErwGr. 6

REG_2012_260 · zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

Nur eine schnelle und umfassende Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften wird die Vorteile eines integrierten Zahlungsverkehrsmarkts voll zum Tragen bringen und die hohen Kosten für den Parallelbetrieb von „Altzahlungs-“ und SEPA-Produkten beseitigen. Deshalb sollten Regeln festgelegt werden, die für alle auf Euro lautenden Überweisungen und Lastschriften innerhalb der Union gelten. Karten-Transaktionen sollten im jetzigen Stadium jedoch nicht erfasst werden, da derzeit noch an der Entwicklung gemeinsamer Standards für Kartenzahlungen in der Union gearbeitet wird. Finanztransfers, intern verarbeitete Zahlungen, Großbetragszahlungen, Zahlungen zwischen Zahlungsdienstleistern auf eigene Rechnung und Zahlungen über das Mobiltelefon, andere Telekommunikations-, digitale oder IT-Geräte sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschriften fallen, da diese Zahlungsdienste nicht mit Überweisungen oder Lastschriften vergleichbar sind. Wird eine Zahlungskarte an einer Verkaufsstelle oder ein anderes Gerät wie ein Mobiltelefon verwendet, um einen Zahlungsvorgang an der Verkaufsstelle oder per Fernverbindung auszulösen, der direkt zu einer Überweisung oder Lastschrift auf ein durch die bestehende nationale Basis-Kontonummer (im Folgenden „BBAN“) oder die internationale Kontonummer (im Folgenden „IBAN“) identifiziertes Zahlungskonto bzw. von einem solchen führt, sollte dieser Zahlungsvorgang jedoch erfasst werden. Darüber hinaus sollten in Anbetracht der spezifischen Merkmale der über Großbetragszahlungssysteme verarbeiteten Zahlungen, nämlich ihrer hohen Priorität, Dringlichkeit und vorrangig hohen Beträge, derartige Zahlungen in dieser Verordnung nicht erfasst werden. Diese Ausnahme sollte allerdings nicht für Lastschriftzahlungen gelten, sofern der Zahler die Abwicklung der Zahlung über ein Großbetragszahlungssystem nicht ausdrücklich beantragt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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