ErwGr. 3

REG_2012_380 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe geltenden Verwendungsbedingungen und -mengen

Laut EFSA ist die Bevölkerung gegenüber Aluminiumverbindungen hauptsächlich über Lebensmittel exponiert, sowohl infolge des natürlichen Vorkommens von Aluminium in Lebensmitteln als auch der Verwendung von Aluminiumverbindungen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln, unter anderem in Lebensmittelzusatzstoffen. Die EFSA kann jedoch aufgrund des Designs der zugrunde gelegten Studien über die menschliche Ernährung und der verwendeten Analysemethoden, in denen nur der Gesamtaluminiumgehalt in Lebensmitteln bestimmt wird, keine Mengenangaben für die einzelnen Quellen machen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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