ErwGr. 5

REG_2012_380 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe geltenden Verwendungsbedingungen und -mengen

Nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe ist die Verwendung einiger Farbstoffe, die Aluminium in Form von Lacken enthalten können, in einer großen Zahl von Lebensmitteln zulässig, im Allgemeinen ohne Angabe der Höchstkonzentration für Aluminium in den Lacken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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