ErwGr. 7

REG_2012_380 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe geltenden Verwendungsbedingungen und -mengen

Da bei der Herstellung von Lebensmitteln seit Jahrzehnten größere Mengen an Zusatzstoffen verwendet werden, sollte ein Übergangszeitraum vorgesehen werden, damit sich die Lebensmittelunternehmer hinsichtlich der Verwendungszwecke anderer aluminiumhaltiger Lebensmittelzusatzstoffe als Lacke an die neuen Anforderungen der vorliegenden Verordnung anpassen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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