ErwGr. 23

REG_2012_386 · zur Übertragung von Aufgaben, die die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums betreffen, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Was die Vertreter des privaten Sektors anbelangt, so sollte das Amt bei der Einberufung der Beobachtungsstelle mit Blick auf die geplanten Tätigkeiten eine repräsentative Auswahl derjenigen Branchen einbinden, die am stärksten betroffen sind oder die größte Erfahrung in der Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums haben — darunter die Kreativindustrien —, und insbesondere Rechteinhaber, einschließlich Autoren und anderer Schöpfer, sowie Internet-Akteure. Ferner sollte eine angemessene Vertretung der Verbraucher und der kleinen und mittleren Unternehmen gewährleistet sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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