Art. 16 – Fakultativer Informationsaustausch

REG_2012_389 · über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004

(1)Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können einander ohne vorheriges Ersuchen im Wege des spontanen Austauschs alle zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Verbrauchsteuervorschriften erforderlichen Informationen übermitteln, die ihnen bekannt sind und deren Austausch nicht von Artikel 15 erfasst ist. Hierzu können sie das EDV-gestützte System verwenden, sofern dieses zur Verarbeitung derartiger Informationen in der Lage ist.
(2)Eine Behörde, die einer anderen Behörde Informationen gemäß Absatz 1 übermittelt hat, kann bei dieser anderen Behörde eine Rückmeldung über die Folgemaßnahmen anfordern, die diese andere Behörde auf Grundlage der gelieferten Informationen ergriffen hat. Wird eine solche Rückmeldung angefordert, übermittelt die andere Behörde unbeschadet der in ihrem Mitgliedstaat geltenden Geheimhaltungsvorschriften und Datenschutzbestimmungen die Rückmeldung so schnell wie möglich, sofern dies keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für sie darstellen würde.
(3)Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung a) des Aufbaus und Inhalts der Amtshilfedokumente zur Abdeckung der häufigsten in Absatz 1 genannten Arten von Information, b) der Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit dem Austausch der Amtshilfedokumente. Darüber hinaus kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, um den Aufbau und den Inhalt der Rückmeldung nach Absatz 2 festzulegen. Diese Durchführungsrechtsakte sind gemäß dem in Artikel 35 Absatz 2 genannten Prüfverfahren zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 16 REG_2012_389 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 16 REG_2012_389 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.