ErwGr. 19

REG_2012_44 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2012 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen

Die EU ist Vertragspartei mehrerer Fischereiorganisationen und nimmt an der Tätigkeit anderer Organisationen als kooperierende Nichtpartei teil. Außerdem werden gemäß der Beitrittsakte von 2003 seit dem Zeitpunkt des Beitritts der Republik Polen die zuvor von Polen geschlossenen Fischereiabkommen, wie das Übereinkommen über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer, von der EU verwaltet. Diese Fischereiorganisationen haben vorgeschlagen, für 2012 eine Reihe von Maßnahmen einzuführen, darunter Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe. Diese Fangmöglichkeiten sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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