ErwGr. 6

REG_2012_473 · zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Spinetoram (XDE-175) in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Frankreich hat keine Einzelheiten zu den kontrollierten Feldversuchen mitgeteilt und auch keine qualitative Bewertung dieser Versuche durchgeführt. Die Behörde musste ihre Stellungnahme auf die Annahme stützen, dass die kontrollierten Feldversuche Gültigkeit haben und die vorgeschlagenen vorläufigen RHG untermauern. Zum Nachweis der Richtigkeit dieser Annahme sollte Frankreich den Überprüfungsbericht schnellstmöglich aktualisieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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