Anhang I – Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge II bis V

REG_2012_547 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Wasserpumpen

Für die Zwecke der Anhänge II bis V gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1.„ Laufrad“ bezeichnet den sich drehenden Teil einer Kreiselpumpe, der Energie auf das Wasser überträgt;
2.„ volles Laufrad“ bezeichnet ein Laufrad mit maximalem Durchmesser, für den in den Katalogen der Pumpenhersteller Leistungsmerkmale in Bezug auf die jeweilige Pumpengröße angegeben sind;
3.„ spezifische Drehzahl“ (ns) bezeichnet eine dimensionale Größe, die die Form des Pumpenlaufrads anhand der Förderhöhe, des Förderstroms und der Drehzahl (n) charakterisiert; [min –1] dabei gilt: — „ Förderhöhe “ (H) bezeichnet die durch die Wasserpumpe in einem bestimmten Betriebspunkt bewirkte Erhöhung der hydraulischen Energie des Wassers in Meter [m]; — „ Drehzahl “ (n) bezeichnet die Anzahl der Umdrehungen der Welle pro Minute [min–1]; — „ Förderstrom “ (Q) bezeichnet den Wasservolumenstrom durch die Pumpe [m3/s]. — „ Stufe “ (i) bezeichnet die Position eines Laufrads in einer Reihe von Laufrädern; — „ Bestpunkt “ (BEP) bezeichnet den Betriebspunkt der Wasserpumpe, an dem sie bei Einsatz mit sauberem kaltem Wasser den besten hydraulischen Pumpenwirkungsgrad aufweist;
— „ Förderhöhe “ (H) bezeichnet die durch die Wasserpumpe in einem bestimmten Betriebspunkt bewirkte Erhöhung der hydraulischen Energie des Wassers in Meter [m];
— „ Drehzahl “ (n) bezeichnet die Anzahl der Umdrehungen der Welle pro Minute [min–1];
— „ Förderstrom “ (Q) bezeichnet den Wasservolumenstrom durch die Pumpe [m3/s].
— „ Stufe “ (i) bezeichnet die Position eines Laufrads in einer Reihe von Laufrädern;
— „ Bestpunkt “ (BEP) bezeichnet den Betriebspunkt der Wasserpumpe, an dem sie bei Einsatz mit sauberem kaltem Wasser den besten hydraulischen Pumpenwirkungsgrad aufweist;
4.„ hydraulischer Pumpenwirkungsgrad“ (η) bezeichnet das Verhältnis der mechanischen Leistung, die während des Durchströmens der Pumpe an die Flüssigkeit abgegeben wird, zu der von der Pumpe an ihrer Welle aufgenommenen mechanischen Eingangsleistung;
5.„ sauberes kaltes Wasser“ bezeichnet bei der Prüfung der Pumpe zu verwendendes sauberes Wasser mit einer maximalen kinematischen Viskosität von 1,5 × 10–6 m2/s, einer maximalen Dichte von 1 050 kg/m3 und einer Höchsttemperatur von 40 °C;
6.„ Teillast“ (PL) bezeichnet den Betriebspunkt der Wasserpumpe, bei dem der Förderstrom 75 % des im Bestpunkt vorliegenden Förderstroms beträgt;
7.„ Überlast“ (OL) bezeichnet den Betriebspunkt der Wasserpumpe, bei dem der Förderstrom 110 % des im Bestpunkt vorliegenden Förderstroms beträgt;
8.der „ Mindesteffizienzindex“ (MEI) ist eine dimensionslose Größe für den hydraulischen Pumpenwirkungsgrad im Bestpunkt sowie bei Teil- und Überlast;
9.„ C“ ist eine Konstante für die einzelnen Wasserpumpenarten zur Quantifizierung der Unterschiede im Wirkungsgrad dieser Pumpenarten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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