Art. 2

REG_2012_636 · zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 161/2012 über Sofortmaßnahmen zum Schutz der Schellfischbestände in den Gewässern westlich Schottlands um sechs Monate

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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