ErwGr. 4

REG_2012_636 · zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 161/2012 über Sofortmaßnahmen zum Schutz der Schellfischbestände in den Gewässern westlich Schottlands um sechs Monate

Es ist denkbar, dass die Maßnahmen für einen dauerhaften Schutz der Schellfischbestände im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 161/2012 der Kommission vor Ablauf der Geltungsdauer der genannten Verordnung nicht rechtzeitig in Kraft sind. In der Zwischenzeit ist die Gefährdung für die Erhaltung der Schellfischbestände weiterhin gegeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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