Art. 2 – Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 44/2012

REG_2012_692 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 43/2012 und (EU) Nr. 44/2012 in Bezug auf den Schutz des großen Teufelsrochen und bestimmte Fangmöglichkeiten

Die Verordnung (EU) Nr. 44/2012 wird wie folgt geändert:
1.In Artikel 1 werden die Absätze 3 und 4 gestrichen.
2.In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „g) Großer Teufelsrochen (Manta birostris) in allen Gewässern.“
3.Artikel 32 wird gestrichen.
4.In Artikel 37 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „g) Großer Teufelsrochen (Manta birostris) in EU-Gewässern.“
5.Die Anhänge I, IA, IB, IC, IJ und VI werden nach Maßgabe des Wortlauts in Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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