ErwGr. 5

REG_2012_873 · über Übergangsmaßnahmen bezüglich der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

In einem ersten Schritt wurde mit der Verordnung (EU) 872/2012 der Kommission (2) eine Unionsliste der in Artikel 9 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 genannten Aromastoffe festgelegt, indem die Liste der in der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) genannten Aromastoffe in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 aufgenommen und der Geltungsbeginn für diese Liste festgelegt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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